Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht

Die Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht (Abkürzung VoG; niederländisch Vereniging zonder winstoogmerk, VZW, französisch Association sans but lucratif, ASBL) ist in Belgien neben der Stiftung eine Rechtsform für gemeinnützige Vereine bzw. Non-Profit-Organisationen,[1] die entweder als nationaler Verein (verenigingen zonder winstoogmerk, association sans but lucratif) oder als internationaler Verein (internationale verenigingen zonder winstoogmerk, association internationale sans but lucratif) errichtet werden können.[2][3]

Sie wurde mit Gesetz vom 27. Juni 1921 eingeführt. Bis zum Jahr 2002 lautete der Name Gesellschaft ohne Erwerbszweck (GoE). Am 2. Mai 2002 wurde dann eine Gesetzesänderung[4] vorgenommen, ein Königlicher Erlass vom 26. Juni 2003 regelte weitere Einzelheiten.[5] Es wurde insgesamt mehr Transparenz sowie eine veränderte Form der Buchhaltung geschaffen.[6][7][8]

Die Satzung muss in Übereinstimmung mit der belgischen Sprachengesetzgebung aufgestellt werden. Hat die Vereinigung ihren Sitz in der Flämischen Region Belgiens, ist die Satzung in niederländischer Sprache, in der Wallonischen Region in Französisch und im deutschsprachigen Gebiet in Deutsch aufzustellen. Befindet sich der Sitz in der Region Brüssel-Hauptstadt, besteht ein Wahlrecht zwischen Niederländisch und Französisch.[9]

  1. Belgische Vereinigungen und Stiftungen Belgische Nationalbank, Link zur niederländischen oder französischen Version der Website
  2. Christoph Kocks: Gründung von Non-profit Organisationen in Belgien. Abgerufen am 11. Februar 2020.
  3. Sarah Kocks: Formen von Vereinen 2019
  4. Gesetzesänderung vom 2. Mai 2002 im Belgischen Staatsblatt vsdc.be(niederländisch, französisch; PDF; 177 kB)
  5. Het nieuw boekhoudkundig stelsel van de kleine verenigingen, S. 6 von: justitie.belgium.be (Memento des Originals vom 19. März 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/justitie.belgium.be (PDF; 1,3 MB)
  6. Federale overheid justitie „De vzw“.pdf bei belgium.be (Memento des Originals vom 10. Juli 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/justice.belgium.be
  7. Vereinigungen und Stiftungen auf Seite 5 bei: belgium.be (Memento des Originals vom 13. September 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/justice.belgium.be (PDF; 1,1 MB)
  8. SETAC Europe VZW: Beispiel für die Artikel einer VZW (Memento des Originals vom 7. Mai 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.setac.org (auf Englisch)
  9. Christoph Kocks: Gründung von Non-profit Organisationen in Belgien. Abgerufen am 11. Februar 2020.

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